Direktversicherung: Private Altersvorsorge mit starker Förderung

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Direktversicherung: Private Altersvorsorge mit starker Förderung
– Entgeltumwandlung: Beiträge aus dem Bruttoeinkommen
– Steuern: Hohe Ersparnisse verringern den eigenen Aufwand
– Sozialabgaben: Weniger Beiträge helfen bei privater Vorsorge
– Vermögenswirksame Leistungen: Lukrativer Einbau in die Direktversicherung

Köln, 24. September 2014 – Ein finanziell komfortabler Ruhestand ohne Einschränkungen des gewohnten Lebensstandards lässt sich durch die gesetzliche Rente allein nicht finanzieren. „Diese bietet fast immer nur eine Grundversorgung“, weiß Philipp Gruhn, Leiter Produktmanagement bei der OVB Vermögensberatung AG in Köln. Wer später nicht jeden Euro zwei Mal umdrehen wolle, bevor er ihn ausgebe, müsse die gesetzliche Altersversorgung durch die private und vor allem die betriebliche ergänzen. „Erste Wahl ist eine Direktversicherung über den Arbeitgeber, weil diese erhebliche Steuervorteile und Ersparnisse bei der Sozialversicherung bietet“, erklärt OVB-Experte Gruhn.

Unternehmen müssen betriebliche Altersversorgung anbieten
Bereits vor der Jahrtausendwende haben Firmen, insbesondere Großunternehmen, ihren Mitarbeitern eine Betriebsrente angeboten. Dies war allerdings freiwillig. Seit dem 1. Januar 2002 haben Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf eine betriebliche Altersversorgung, deren Beiträge nicht von der Firma, sondern vom Mitarbeiter selbst gezahlt werden. Der Fachbegriff dafür lautet „Entgeltumwandlung“ und bedeutet, dass der Arbeitnehmer die spätere Betriebsrente aus seinem Brutto- und nicht aus seinem Nettoeinkommen anspart. Unterschieden im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung (bAV) werden fünf Durchführungswege. „Der mit Abstand wichtigste und beliebteste ist die betriebliche Direktversicherung“, erklärt Philipp Gruhn. Simpler Grund: Diese ist vergleichsweise einfach zu handhaben. Vor allem aber sparen künftige Betriebsrentner spürbar Steuern und Sozialbeiträge.

Wichtig: Die Sparraten dürfen im Hinblick auf die Befreiung von der Einkommensteuer und den Sozialabgaben nicht beliebig hoch sein. Denn der Gesetzgeber hat diese begrenzt. So sind höchstens vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung als Jahresbeitrag für die betriebliche Direktversicherung steuer- und sozialabgabenfrei. „Im laufenden Jahr 2014 beträgt diese Beitragsbemessungsgrenze 71.400 Euro. Dies bedeutet: Einen Jahresbeitrag von 2.856 Euro, das sind monatlich 238 Euro, dürfen Arbeitnehmer steuer- und sozialabgabenfrei in ihre Direktversicherung investieren“, rechnet OVB-Stratege Gruhn vor. Wichtig: Da die Bundesregierung Jahr für Jahr die Beitragsbemessungsgrenzen in sämtlichen Sparten der Sozialversicherung, also auch bei der gesetzlichen Rente, anhebt, können Arbeitnehmer ebenfalls regelmäßig höhere Beiträge in ihre Direktversicherungen investieren, dadurch ihre spätere Rente erhöhen und auch während des Erwerbslebens mehr Steuern und Sozialabgaben sparen.

Weiterer Pluspunkt: Arbeitnehmer, die ihre Direktversicherung ab dem Jahr 2005 vereinbart haben, dürfen den jährlichen Beitrag um 1.800 Euro, umgerechnet 150 Euro im Monat, aufstocken. Dieses Beitragsplus erhöht nicht nur die im Alter zu erwartende Betriebsrente. Es darf ebenfalls dem Bruttoeinkommen entnommen werden und spart auf diese Weise Steuern. Dieser Beitragszuschlag ist allerdings nicht von den Sozialabgaben befreit.

Am Besten lebenslange Rente statt Kapitalabfindung wählen
Bei herkömmlichen privaten Rentenversicherungen besteht üblicherweise ein sogenanntes Kapitalwahlrecht. Dies bedeutet: Versicherte können sich statt einer lebenslangen Rente das Versorgungskapital komplett in einer größeren Summe auszahlen lassen. Zwar kann dieses Kapitalwahlrecht auch bei der betrieblichen Direktversicherung ausgeübt werden. Doch „da dies erhebliche finanzielle Nachteile hat, ist es in den meisten Fällen nicht zu empfehlen“, warnt OVB-Stratege Gruhn. Hintergrund: Die Ausübung des Wahlrechts ist an keinen bestimmten Termin gebunden. Arbeitnehmer können sich also bereits zehn oder fünfzehn Jahre vor Ende des Versicherungsvertrags für die spätere Einmalzahlung des Versorgungsvermögens entscheiden. In dem Fall entfällt für sämtliche künftigen Beiträge zur Direktversicherung die Befreiung von der Einkommensteuer und den Sozialabgaben, selbst wenn die gesetzlich vorgegebenen Höchstbeitragsgrenzen eingehalten werden.

Nachgelagerte Rentenbesteuerung beachten
Steuervorteile und Ersparnisse bei den Sozialbeiträgen während des Jahre und Jahrzehnte dauernden Aufbaus eines Versorgungskapitals über die betriebliche Direktversicherung gibt es nicht zum Nulltarif. Der Fachbegriff dafür lautet „Nachgelagerte Besteuerung“. Dies bedeutet: Die Betriebsrente muss ab Zahlung und bis zum Lebensende in voller Höhe versteuert werden. „Das ist steuerrechtlich logisch, muss aber kein Nachteil sein“, kommentiert Philipp Gruhn. Denn normalerweise ist das Einkommen während des Erwerbslebens deutlich höher als im (Renten-)Alter. Folglich sind oft die Steuerersparnisse, die aus der Entgeltumwandlung resultieren, größer als die späteren Steuerzahlungen. Entsprechendes gilt für die gesetzliche Sozialversicherung. Denn die Betriebsrente unterliegt in voller Höhe der Beitragspflicht zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner (KVbR), sofern der Ruheständler nicht Mitglied einer privaten Krankenversicherung ist.

Vermögenswirksame Leistungen vom Chef in Direktversicherung einbauen
Die Vermögenswirksamen Leistungen (vL) vom Arbeitgeber, die es bereits seit Beginn der 1960er Jahre gibt, sind längst auch eine lukrative Möglichkeit, den Aufbau der eigenen betrieblichen Altersversorgung zu beschleunigen. Die Höhe der vL, die der Chef Monat für Monat überweist, hängt ab vom jeweiligen Branchentarifvertrag. In der Spitze sind es monatlich 40 Euro. Viele Arbeitnehmer investieren ihre vL in Bausparverträge und Aktienfonds-Sparpläne. „Lohnenswert könnte es aber auch sein, die Vermögenswirksamen Leistungen in eine betriebliche Direktversicherung einzubauen“, sagt Philipp Gruhn von der OVB. In dem Fall ergäbe sich der Gesamtbeitrag, der für die spätere Betriebsrente investiert wird, teils aus der Entgeltumwandlung und zum anderen Teil aus den vL des Arbeitgebers.

Auf einen weiteren Vorteil der betrieblichen Direktversicherung verweist OVB Experte Philipp Gruhn: „Beim Wechsel zu einem anderen Arbeitgeber kann die Direktversicherung dorthin mitgenommen werden.“ Der Fachbegriff dafür lautet „Portabilität“.

Extra-Service für Verbraucher
Interessante Gerichtsurteile rund um das Thema „Betriebliche Altersversorgung“
– Keine Aufklärungspflicht: Firmen sind nach dem „Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung“ dazu verpflichtet, ihren Arbeitnehmern eine bAV über Entgeltumwandlung anzubieten. Allerdings müssen Unternehmen ihre Mitarbeiter nicht darauf hinweisen, dass diese einen solchen Anspruch haben (Bundesarbeitsgericht, Az.: 3 AZR 807/11).
-Keine Rentenanpassung: Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts müssen Arbeitgeber auf Grundlage des „Betriebsrentengesetzes“ alle drei Jahre prüfen, ob eine Anpassung laufender Betriebsrenten möglich ist. Die Firma ist jedoch bei eigener schlechter wirtschaftlicher Lage nicht zu einer Betriebsrentenanpassung verpflichtet (Bundesarbeitsgericht, Az.: 3 AZR 51/12).
-Hartz IV-sicher: Nicht als Einkommen bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes II berücksichtigt werden dürfen die Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung (Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Az.: L 3 AS 118/07).
-Arbeitnehmer im Recht: Arbeitnehmer können von ihrer Firma verlangen, dass ein Teil ihrer künftigen Entgeltansprüche umgewandelt wird in Beiträge zu einer betrieblichen Altersversorgung. Das gilt selbst dann, wenn der für das Unternehmen geltende Tarifvertrag andere Regelungen vorsieht. Das Recht des Arbeitnehmers besteht, sobald besagter Tarifvertrag nicht „einschlägig“ ist (Bundesarbeitsgericht, Az.: 3 ATR 154/09).

Diese Pressemitteilung finden Sie auch auf der Website der OVB unter http://www.ovb.de/themendienst/direktversicherung

Über die OVB Vermögensberatung AG
Die OVB Vermögensberatung AG ist die deutsche, operativ tätige Landesgesellschaft des europaweit tätigen Finanzdienstleisters OVB Holding AG. Diese ist neben Deutschland in 13 weiteren europäischen Ländern vertreten. Derzeit beraten rund 5.100 hauptberufliche OVB Finanzberater europaweit 3,1 Millionen Kunden in allen Fragen rund um allgemeine und private Altersvorsorge, Vermögensaufbau und -sicherung sowie den Erwerb von Wohneigentum. In Deutschland berät OVB mit 1.363 Finanzberatern rund 631.000 Kunden (Stand: 30. Juni 2014). Im Geschäftsjahr 2013 erwirtschaftete OVB in Deutschland Gesamtvertriebsprovisionen in Höhe von 61,3 Mio. Euro sowie ein EBIT von 6,5 Mio. Euro.
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Über den OVB Konzern
Der OVB Konzern mit Sitz der Holding in Köln ist einer der führenden europäischen Finanzvertriebe. Seit Gründung im Jahr 1970 steht die kundenorientierte Beratung privater Haushalte hinsichtlich Vermögensschutz, Vermögensaufbau, Altersvorsorge und Immobilienerwerb im Mittelpunkt der OVB Geschäftstätigkeit. Derzeit berät OVB europaweit 3,1 Mio. Kunden und arbeitet mit über 100 renommierten Produktpartnern zusammen. OVB ist aktuell in insgesamt 14 Ländern aktiv, wobei rund 5.100 hauptberufliche Finanzberater für den Konzern tätig sind. 2013 erwirtschaftete die OVB Holding AG mit ihren Tochtergesellschaften Gesamtvertriebsprovisionen in Höhe von 204,8 Mio. Euro sowie ein EBIT von 10,2 Mio. Euro. Die OVB Holding AG ist seit Juli 2006 an der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard, ISIN DE0006286560) notiert.
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