König & Cie. Renditefonds 50: MT ,,King Dorian“ wohl in Schwierigkeiten

Zunächst wurde der Anschein erweckt, dass der König & Cie. Renditefonds 50 – MT ,,King Dorian“ von der Krise nicht weiter betroffen sei.

BildGRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Die Weltwirtschaftskrise hat ihre Spuren auch in der Schifffahrtsbranche hinterlassen. Die Fülle an Transportmöglichkeiten stieß auf sehr geringe Nachfragen. Das Ergebnis sind kleine Charterraten von Transportschiffen und daraus resultierende Probleme der Schifffonds. Es schien jedoch, dass König & Cie. Fonds nicht unmittelbar davon betroffen sei. Doch nun soll sich genau dies geändert haben. Diese Situation könnte für Anleger große Konsequenzen mit sich ziehen, den Gesellschaftern könnte dadurch eine Insolvenz bevorstehen.

Im Falle der Insolvenz einer Gesellschaft besteht die Möglichkeit, dass Anleger ihre komplette Anlage verlieren können. Grund dafür ist, dass sie Kommanditisten einer Kommanditgesellschaft geworden sind und nach dem Gesetz auch als solche für diese haften. Ausschüttungen können unter gewissen Umständen durch den Insolvenzverwalter zurückverlangt werden, wenn sie nicht vom Gewinn gedeckt waren. Diese Information ist vielen Anlegern neu. Des Weiteren ist vielen nicht bekannt, dass die Ausschüttungen, die sie aus ihrer Anlage bekommen, aus den liquiden Mitteln und nicht aus den tatsächlichen Gewinnen bestehen.

In diesem Fall bleibt den Anlegern nur die Möglichkeit, eventuell Schadenersatzansprüche aufgrund einer Falschberatung bei der Anlageberatung geltend zu machende. Diese könnten sich vor allem daraus ergeben, dass die Anlageberater die Fonds ihren Kunden in der Regel vergleichbar einem Sparbuch als „genauso sicher, aber besser verzinst“ angepriesen haben sollen.

Eine Schifffondsbeteiligung ist in der Regel eine unternehmerische Beteiligung, die mit hohen Verlustrisiken verbunden ist. Daher ist eine Schifffondsbeteiligung auch nicht als Altersvorsorge geeignet. Für die Anleger betroffener Schiffsfonds und Flottenfonds könnte daher die Gefahr eines Totalverlustes der Beteiligungen drohen. Die Betroffenen wissen oftmals nicht, ob und wie ihre Beteiligungen noch zu retten sind.

Lassen Sie daher Ihre Kapitalanlage überprüfen, um weitere Verluste Ihres investierten Geldes zu vermeiden.

Mit Hinblick auf die kurzen Verjährungsfristen sollten Sie unverzüglich handeln. Sollten Sie als Betroffener sogar einen Kredit aufgenommen haben um Ihre Beteiligung zu finanzieren und dadurch einen Schaden erlitten haben, sollten Sie Ihre Ansprüche umfassend von einem erfahrenen Rechtsanwalt prüfen lassen.

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