Nur Studenten und Werkvertragsnehmer profitieren von der Novelle des AÜG

Umfrage: Personaldienstleister müssen sich auf dramatische Rückgänge bei der Zeitarbeit einstellen

Nur Studenten und Werkvertragsnehmer profitieren von der Novelle des AÜG

(Bildquelle: Company-Partners CMP GmbH)

Zum 1. April 2017 tritt das neue Arbeitnehmerüberlassungsgesetz in Kraft. Danach greift der Gesetzgeber mit strikten Regulierungen in die Zeitarbeit ein: mit der Begrenzung der Überlassungsdauer auf maximal 18 Monate sowie beim Lohn. Hier muss nach 9 Monaten der gleiche Lohn gezahlt werden wie bei einem Stammmitarbeiter. Problematisch ist die aktuell hohe Rechtsunsicherheit, wie Equal Pay genau definiert und umgesetzt wird. Auch wird ein hoher administrativer Aufwand nötig sein. Das alles erhöht die Bedenken der Einsatzunternehmen, wie eine aktuelle Umfrage der COMPANY PARTNERS Unternehmensberatung (CMP) aus Hamburg zeigt. Als Konsequenz aus dieser strikten Reglementierung wollen Unternehmen zukünftig Zeitarbeit deutlich weniger und kürzer einsetzen. Auch werden Equal Pay und die maximale Überlassungsdauer entgegen der Absicht von Arbeitsministerin Andrea Nahles nur in geringem Maße zum Tragen kommen. Zu vermehrten Übernahmen von Zeitarbeitnehmern in Festanstellungen wird es nicht führen, das zeigt die Hamburger Umfrage von CMP deutlich.

Equal Pay ist zu kompliziert und wird vermieden

Nach dem neuen Gesetz erhalten Zeitarbeitnehmer nach 9 Monaten Einsatz in einem Entleihunternehmen Equal Pay, was dem Lohn von Stammkräften gleichgestellt sein soll. Jedoch ist unklar, welche Lohnkomponenten das umfasst. Dies bringt eine enorme Unsicherheit in die Unternehmen, die offensichtlich mit hoher Zurückhaltung quittiert wird, wie die Umfrage zeigt. Nur knapp 13 Prozent der befragten Unternehmen, die Zeitarbeit einsetzen, wollen Equal Pay zahlen. Als Konsequenz wollen sie vielmehr die Einsatzzeiten verkürzen oder auch durch Rotationspools die Zahlung und Errechnung von Equal Pay vermeiden. Auch denken einige Unternehmen darüber nach, durch neue Einstiegslohngruppen Equal Pay vermeiden zu können.

Begrenzung der Überlassungsdauer und Übernahme – wird nicht stattfinden

Zudem dürfen Arbeitnehmer nur noch maximal 18 Monate an einen Einsatzort überlassen werden. Danach muss das Entleihunternehmen den Zeitarbeitnehmer einstellen oder ihn zum Zeitarbeitsunternehmen zurück schicken. Die optimistische Annahme von Politik und Gewerkschaften dahinter ist, so den Einsatz von Zeitarbeit einzudämmen und mit der 18-Monats-Regel eine höhere Übernahmequote in Stammarbeitsverhältnisse zu erreichen. In einer Online-Umfrage hat das Hamburger Beratungsunternehmen Company-Partners (CMP) 1.000 Entleiher mit mehr als 56.000 Leiharbeitnehmern zur Einschätzung und den möglichen Konsequenzen dieser beiden Kernpunkte der neuen Gesetzeslage befragt. Dem vorausgegangen waren Untersuchungen von CMP im Rahmen von Workshops mit Entleihern. Danach befürchten die Entleiher ab 1.1.2018 Kostensteigerungen bei der Zeitarbeit von 5 bis zu 35 Prozent durch Equal Pay, je nach Branchen und Regionen.

Personalmix wird anders zusammengesetzt – ohne Mehreinstellungen

Wie die Umfrage unter den Einsatzunternehmen zeigt, sehen die Chancen für eine Übernahme von Zeitarbeitnehmern aber – im Gegenteil – schlecht aus: weniger als 11 Prozent der Entleiher wollen Leiharbeiter nach 18 Monaten übernehmen. „Das kann nicht wirklich wundern. Denn die Unternehmen suchen ja gerade in diesen Zeiten nach flexiblen Lösungen, weil sie nicht die Planungssicherheit für Festanstellungen und schon gar nicht für langfristige Stammbelegschaften haben“, so Matthias Richter, Partner von Company Partners mit langjährigen Erfahrungen in Zeitarbeit und Personaldienstleistungen. CMP konnte vielmehr herausfinden, dass die Einsatzunternehmen nun ihren Personalmix aus Festangestellten, befristeten und geringfügig Beschäftigten und Zeitarbeit entsprechend anpassen müssen.

40 Prozent wollen Zeitarbeit reduzieren

Dabei zeigt die Untersuchung, dass 40 Prozent der Entleiher Zeitarbeit reduzieren wollen. Von ihnen wird etwa die Hälfte Zeitarbeit in einer Größenordnung von 20-30 Prozent zurückfahren. Das gilt insbesondere in größeren Unternehmen, wo mehr als 500 Zeitarbeitnehmer im Einsatz sind. Entleihfirmen, die weniger als 500 Zeitarbeitnehmer einsetzen, planen nur etwa 10 Prozent zu reduzieren. Als zweite Konsequenz steht der Ausbau von Dienst- und Werkverträgen auf der Agenda der Entleiher. 50 Prozent wollen den Anteil an Dienst- und Werkverträgen stattdessen erweitern. Und 60 Prozent wollen befristete Arbeitsverhältnisse ausbauen. Auch sollen mehr Minijobs eingesetzt werden (plus 45 Prozent) und mehr Studenten zum Zuge kommen. Das kann natürlich nicht ohne Folgen bleiben.

Die Unternehmen haben bereits Strategien, wie Zeitarbeitseinsätze zu gestalten sind, um höhere Kosten, Rechtsunsicherheit und Verwaltungsaufwand zu vermeiden. Dazu könnte es Branchen-Rotationspools geben. Hier werden vor Ablauf des 9. Monats die Leiharbeiter des Verleihers 1 durch Leiharbeiter des Verleihers 2 für die Dauer von mindestens 3 Monaten ausgetauscht und kommen dann wieder an ihren Einsatzort zurück. Einige denken auch über neue Einstiegslohngruppen nach. „Vermutlich werden die Konsequenzen in der Praxis aber weniger drastischen ausfallen“, erwartet Matthias Richter. „Von den beschriebenen Rückgängen werden vor allem jene Branchen betroffen sein, in denen noch keine Tarifverträge und Branchenzuschlagstarife gelten.“ Aber auch hier sind weitere betriebliche oder tarifvertragliche Regelungen und Öffnungsklauseln zu erwarten, die mehr Flexibilität und weniger Administration bringen. Zu den großen Verlierern gehören reine, meist kleine und mittlere Zeitarbeitsunternehmen. Personaldienstleister, die auch Dienst- und Werkvertragsleistungen verkaufen, können sogar vom Rückgang der Zeitarbeit profitieren, zeigt die Umfrage. Und auch bei den Arbeitnehmern scheint der Schuss nach hinten loszugehen: „Eine AÜG-Reform, in der am Ende neben Werkvertragsunternehmen nur Minijobber und Studenten als Gewinner stehen, hat ihr Ziel definitiv nicht erreicht“, so Unternehmensberater Richter.

Hintergrund zur Online-Umfrage

– Angeschrieben wurden über 1.500 Unternehmen, die Zeitarbeit nutzen (Entleiher); Zeitarbeitsunternehmen (Verleiher) wurden nicht befragt
– Die antwortenden Unternehmen beschäftigen zusammen über 56.000 Leiharbeiter; die Auswertung bezieht sich auf den Rücklauf dieser Teilnehmer (7 Prozent)
– 5 Prozent der Rückläufer unterliegen bei der Nutzung von Zeitarbeit Branchenzuschlagstarifen und sind daher von den Auswirkungen der AÜ-Novelle kaum betroffen. Sie wurden nicht in die Auswertung einbezogen.
– Die AÜG-Novelle, die am 1.4.2017 in Kraft tritt, war Anlass zu dieser Umfrage, nachdem COMPANY PARTNERS bereits die Kosteneffekte mit ausgewählten Unternehmen untersucht hatte.

Die Diagramme können hier herunterladen werden: https://www.company-partners.de/presse/pm-umfrage-a%C3%BCg-novelle/

COMPANY PARTNERS optimiert und restrukturiert mittelständische Unternehmen. Dazu gehören Kostensenkungsmaßnahmen, Anpassung des Personalmixes sowie Verbesserungen bei den Beschaffungs- und Einsatzkosten der Zeitarbeit. COMPANY PARTNERS hat umfassende Erfahrungen im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung durch die Sanierung von Personaldienstleistern mit mehr als 8.000 Mitarbeitern sowie durch diverse Ausschreibungen für Leiharbeit nutzende Unternehmen.

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