Spendiert der Chef in der fünften Jahreszeit seinen ihm unterstellten Mitarbeitern Krapfen, so kann er die Ausgaben für die Krapfen im besten Fall voll als Betriebsausgaben absetzen, sofern das die Firma genehmigt. Ist dies von Firmenseite nicht gewünscht, so kann der angestellte Chef seine privaten Ausgaben wenigstens in vollem UmfangArtikel lesen

Um Reise- und Bewirtungskosten korrekt und verantwortlich abzurechnen, ist solides Fachwissen Voraussetzung. Die Grundlagen des Reisekostenrechts sind dabei sehr komplex. Für Neueinsteiger bedeutet das intensive Einarbeitung, denn Halbwissen führt schnell zu Fehlern. Diese wiederum ziehen Steuernachzahlungen und nervenauftreibende Rechtsstreitigkeiten nach sich. Nur wenn den verantwortlichen Mitarbeitern die entscheidenden Details bekanntArtikel lesen