Teil 1: Partnership und Limited Liability Company „General Partnership“ Zusammenschluss von zwei Personen, die als Miteigentümer ein auf Dauer angelegtes Erwerbsgeschäft betreiben. „Limited Partnership“ Zusammenschluss von mindestens von einem „General Partner“ und mindestens einem „Limited Partner“. Der „General Partner“ haftet unbeschränkt, der „Limited Partner“ in Höhe seiner Einlage. Diese GesellschaftsformArtikel lesen