Ablauf der Übergangsregelungen beim Sozialversicherungsrecht von geringfügig Beschäftigten
Am 31. Dezember 2014 laufen die Übergangsregelungen der neuen Sozialversicherungsrichtlinien vom 01.01.2013 ab. Danach gelten die neuen Richtlinien im Sozialversicherungsrecht für alle geringfügig Beschäftigten. Seit 01.01.2013 gilt eine neue Verdienstgrenze bei der Entgeltgeringfügigkeit. Wurde bisher der Verdienst von bis zu 400 EUR monatlich als geringfügig beschäftigt angesehen, liegt diese GrenzeArtikel lesen