Änderung bei der verbilligten Wohnraumvermietung
Vermietungsgrenze sinkt von 66% auf 50% Steuerberater Roland Franz Essen – Wer eine Immobilie unter dem ortsüblichen Mietniveau vermietet, muss mindestens 66 Prozent der ortsüblichen Miete verlangen, um den vollen Werbungskostenabzug beanspruchen zu können. Steuerberater Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, EssenArtikel lesen