Der neue Unions-Zollkodex tritt zum 01.05.2016 in Kraft
Der neue Unions-Zollkodex (UZK) der EU bringt zum 01.05.2016 gravierende Änderungen in der Zoll- und Exportabwicklung. Wichtige Neuerungen betreffen u.a. – Die Gültigkeit der Zolltarifauskünfte – Die neue Struktur der Zollverfahren – Zusätzliche Ursprungsregeln, die den nichtpräferentiellen Ursprung bei der Einfuhr in die EU betreffen – Änderungen bei der EntstehungArtikel lesen