Infinus-Insolvenz: Sommerloch,Trostpflaster oder Hinhaltetaktik?

Eine Information des Deutschen Verbraucherschutzrings e.V. (DVS)

Infinus-Insolvenz: Sommerloch,Trostpflaster oder Hinhaltetaktik?

DVS

14. August 2014. Anleger, die bei Prosavus, einem der drei Emissionshäuser der insolventen Infinus-Gruppe (Dresden), Genussrechte gezeichnet haben, bekamen Ende Juli ein mediales Trostpflaster gereicht. Ein Rechtsgutachten macht, so berichtete es die Dresdner Regionalausgabe der Bildzeitung, 40.000 Anlegern neue Hoffnung: Die Nachrang-Klausel für deren Genussrechte sei ungültig. Solche Schlagzeilen betrachtet der Deutsche Verbraucherschutzring e. V. (DVS) aber eher kritisch.

Von dem in diversen Medien zitierten Gutachten sind zunächst keine 40.000, sondern maximal 8.200 Anleger betroffen. Diese hatten bei der Prosavus AG (Dresden), einem zur Infinus gehörenden Emissionshaus, Genussrechtsscheine gezeichnet. In den Vertragsbedingungen wurden diese als nachrangig dargestellt. Das zitierte Rechtsgutachten von Professor Reinhard Bork (Universität Hamburg) will nun die Ungültigkeit der entsprechenden Regelung festgestellt haben. „Für eine bestimmte Zeitung war dieses vermeintliche Geheim-Gutachten ein gefundenes Fressen“, so Claudia Lunderstedt-Georgi, Geschäftsführerin des DVS ( www.dvs-ev.net ). „Natürlich muss ein derartiges Gutachten von einem Gericht auf Richtigkeit geprüft werden. Schon das kann bis zu zwei Jahre dauern“, so die DVS-Geschäftsführerin.

Ansprüche auch ohne Gleichrangigkeit

Das Gutachten sei vom Prosavus-Insolvenzverwalter Frank-Rüdiger Scheffler aus Chemnitz in Auftrag gegeben worden, so die BILD. Wenn die entsprechenden Genussrechte nicht nachrangig sein sollten, würde dies zwar mehr Arbeit für den Insolvenzverwalter, aber auch deutlich weniger Ärger für ihn bedeuten. „Im Fall Infinus ermittelt bekanntlich die Staatsanwaltschaft“, erklärt Lunderstedt-Georgi. „Sollte der vermeintliche Betrug nachgewiesen werden können, könnte sowieso jeder Betroffene seine Ansprüche gegen die Verantwortlichen der Infinus AG einklagen. Völlig unabhängig davon, ob seine Geldanlage nachrangig ist oder nicht.“ Ein Gutachten, das eine Win-Win-Situation schafft: Die Wirtschaftsmedien haben ein Sommerlochthema, der Insolvenzverwalter weniger Ärger und die Anleger etwas mehr Hoffnung. Banken z. B., die der Infinus-Gruppe Kredite gewährt haben, würde die Gleichrangigkeit aller Gläubiger naturgemäß missfallen. „Die Banken würden so ein Gutachten sicherlich in Frage stellen oder ein entsprechendes Gerichtsurteil anzweifeln“, sagt Claudia Lunderstedt-Georgi, „schließlich wollen die so viel wie möglich von ihrem Geld zurück und sind nicht daran interessiert, ob andere Anleger noch etwas bekommen“.

„Warten auf Godot“ oder aktiv werden?

Insolvenzen im Anlagegeschäft sind sehr langwierige und strittige Angelegenheiten. In der Größenordnung der Infinus AG (rund 40.000 Anleger investierten über eine Milliarde Euro), kann die komplette Abwicklung schon mal zehn Jahre dauern. Deshalb rät Claudia Lunderstedt-Georgi immer wieder dazu, dass Anleger selbst aktiv werden und nicht auf Wunder warten oder auf Hoffnung harren: „Wer sich und seine Forderungen in einem Insolvenzverfahren gut und sicher positionieren will, braucht in aller Regel die Unterstützung eines Rechtsanwalts. Dazu gehört die Wahrnehmung aller rechtlichen Schritte und Möglichkeiten um das investierte Kapital so gut es geht zu sichern. Auch die Aufklärung über die angesetzten Gläubigerversammlungen am 27. und 28. August stellt dabei ein wichtiges Element dar. Bei der Muttergesellschaft Future Business scheiterte im Mai 2013 eine Versammlung mit der gleichen Tagesordnung.

Geschädigte Anleger können sich an den Deutschen Verbraucherschutzring e.V. (DVS) wenden

Der Deutsche Verbraucherschutzring e.V. (Erfurt) hat für die Fondsanleger eine Arbeitsgemeinschaft „Infinus“ gegründet. Geschädigte Anleger können sich der DVS-Arbeitsgemeinschaft anschließen.

Die Mitglieder einer DVS-Arbeitsgruppe erhalten eine kostenfreie professionelle Einschätzung (Erstbewertung) ihres Falles bzw. ihrer Unterlagen durch einen vermittelten DVS-Vertrauensanwalt.

Weitere Informationen unter www.dvs-ev.net

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