Prorendita DREI Britische Leben informiert die Anleger über die Verluste

Die Verwaltungsgesellschaft der Prorendita nimmt Stellung zur Planung eines Maßnahmenpakets. Danach solle der Handel mit Fondspolicen eingestellt werden.

GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Die wirtschaftliche Entwicklung der Fondsgesellschaft Prorendita soll von den ursprünglichen Erwartungen abweichen. Anleger dieser Beteiligungen sollen offenbar momentan über diese Vorgänge von der Verwaltungsgesellschaft informiert werden. So scheinen derzeit Anleger, die Anteile an einer der Prorendita Beteiligungen von Ideenkapital gezeichnet haben, Schreiben zu erhalten, in denen sie über die anscheinend schlechte wirtschaftliche Situation ihrer Anlage unterrichtet werden.

Die fünf Prorendita Fonds legten Geld in „gebrauchte“ Policen britischer Kapitallebensversicherungen an. Sie wollten die Beiträge der Versicherungsnehmer begleichen um dafür mit den Policen nach deren Belieben Handel treiben zu können oder die Versicherungsleistung einzufordern.

Auf Grund der Finanzkrise soll anscheinend eine Verringerung der Rückkaufswerte der Policen und einer Reduzierung der Versicherungszahlungen am Ende der Laufzeit durch die britischen Lebensversicherer stattfinden. Laut Aussage der Fondsgesellschaft wolle diese eine bessere wirtschaftliche Entwicklung abwarten. Dies könnte die Aussichten zahlreicher dieser Gesellschaften, nach den aktuellen Erkenntnissen – wohl insbesondere des Prorendita DREI – unter Umständen zum Nachteil der betroffenen Anleger beeinflusst haben.

Anleger, die sich an der Prorendita beteiligt haben, sollten ihre Beteiligung an den Lebensversicherungsfonds von einem im Kapitalmarktrecht tätigen Rechtsanwalt überprüfen lassen. In vielen Fällen soll den Anlegern verschwiegen worden sein, dass es sich vorliegend um eine unternehmerische Beteiligung handelt, welche Haftungsrisiken in sich bergen kann.

Anleger wurden in zahlreichen Fällen von den Beratern der Institute nicht richtig über die mit der Anlage verbundenen Risiken aufgeklärt. Hierin kann eine Pflichtverletzung liegen, welche zu einem Schadenersatzanspruch des Anlegers führen kann. Dies ist auch der Fall, wenn die beratenden Institute nicht über die ihnen zufließenden Provisionen und Rückvergütungen informiert haben.

Ein erfahrener Rechtsanwalt sollte in diesen Fällen zu Rate gezogen werden. Anleger sollten sich jedoch nicht zu viel Zeit lassen. Für viele dieser Schadenersatzansprüche kann die Verjährung drohen.

Möglicherweise stehen Zeichnern der fünf Lebensversicherungsfonds „Ideenkapital Prorendita Britische Leben 1 – 5“, im Falle einer fehlerhaften Anlageberatung, Schadenersatzansprüche gegen die beratenden Institute zu.

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