Skip to content

Rechtsanwalt Jochen Resch zum Thema: Container als Direktinvestment

Das wir diesem Thema von Beginn an kritisch gegenüber standen ist bekannt, und an unserer Meinung dazu hat sich nichts verändert. Ein Grund dafür ist natürlich auch die große Magellan Pleite, die ja nun mittlerweile auch zu einem Desaster für die Besitzer der Container geworden ist, aber Halt – das mit dem Besitz der Container sieht der Insolvenzverwalter des Unternehmens dann schon differenzierter. Das zumindest kann man dann auch einem Artikel von Jochen Resch aus Berlin entnehmen, der auch an der Gläubigerversammlung in Hamburg teilgenommen hat. Nicht nur das Investment der Anleger entpuppt sich dabei als Desaster, sondern auch die Gläubigerversammlung.

Chaotisch begann am 18.10.2016 die Gläubigerversammlung der MMS Magellan Maritime Services. Der Versammlungssaal im Radisson Blu Hotel in Hamburg war hoffnungslos überfüllt und musste aus Sicherheitsgründen geschlossen werden. In dem zusätzlich zur Verfügung gestellten Saal konnten mehr als 100 Teilnehmer die Versammlung nur als Tonübertragung verfolgen und sich die PowerPoint-Präsentation des Insolvenzverwalters ansehen.

 

Magellan Container Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter Peter-Alexander Borchardt berichtete, dass nach Stellung des Insolvenzantrages am 30.05.2016 das Insolvenzverfahren selber am 01.09.2016 eröffnet wurde. Neben den Direktinvestments in 113.225 Container hat die MMS Magellan Maritime Services noch weitere 14.252 Container im eigenen Bestand gehabt.

Magellan Container Lieferant in Schwierigkeiten

Einer der Insolvenzgründe, so berichtet der Insolvenzverwalter Borchardt, sei ein Liquiditätsengpass des chinesischen Herstellers der Container gewesen. Dieser chinesische Hersteller war der einzige Lieferant der Magellan Container. Er drohte Ende 2015 die Einstellung der Containerlieferungen an. Um das zu verhindern, hat die MMS Magellan Maritime Services dem Lieferanten einen Betrag von rund 11.000.000 USD zur Verfügung gestellt. Geliefert wurde aber nur ein Teil der bestellten Container. Die Lieferung von Containern im Werte von rund 5.000.000 USD steht noch aus.

Umsatzeinbruch beim Verkauf der Magellan Container
Mit dem Inkrafttreten des Kleinanlegerschutzgesetzes musste die MMS Magellan Maritime Services neue Prospekte erstellen. Dies war ihr nicht rechtzeitig möglich. Der Umsatzausfall Anfang 2016 hat die Liquidität weiter eingeschränkt. Deshalb konnten die Garantiemieten für das I. Quartal 2016 nicht gezahlt werden. Eine Zwischenfinanzierung war der MMS Magellan Maritime Services nicht möglich. Wegen der eingetretenen Zahlungsunfähigkeit war die Insolvenz unabwendbar.

Magellan Container Mietverträge direkt mit Reeder abgeschlossen

Außerdem wurde noch einmal das Thema der Eigentumsübertragung der Container besprochen. Obwohl die Rechte der Direktinvestoren aus dem Verwaltungsvertrag direkt zwischen den Investoren und der Magellan abgeschlossen wurden, wurden die Verträge mit den jeweiligen Reedereien allein im Namen der Magellan abgeschlossen. Auch gab es keine unmittelbare Abtretung dieser Mietzinsansprüche an die Investoren. Deshalb sei die Eigentumsübertrag der Container zweifelhaft und mithin auch die Absonderungsrechte. Insolvenzverwalter Borchardt erklärte, es sei nur ein schuldrechtlicher Anspruch gegeben, der auf Schadensersatz gerichtet sei. Ohnehin hätten nur 2 – 3 % der Investoren bisher Aussonderungsrechte als Eigentümer geltend gemacht.

Wer ist Eigentümer der Magellan Container?
Hingegen hätten bis zum Termin der Gläubigerversammlung bereits 7.610 der insgesamt knapp 8.700 Investoren Schadensersatzansprüche angemeldet, die auch festgestellt wurden. Der Insolvenzverwalter macht den Vorschlag, dass ein weiteres Gutachten zum Thema der Eigentümerstellung beauftragt werden könnte, dessen Ergebnis er als verbindlich anerkenne. Insolvenzverwalter Borchardt macht gleichwohl darauf aufmerksam, dass die Container weltweit im Einsatz seien und nicht ohne Weiteres darauf zurückgegriffen werden könne.

Wie geht es weiter mit den Magellan Containern?
Der Insolvenzverwalter berichtete über die verschiedenen Alternativen, die ihm jetzt im Zuge der Insolvenzabwicklung zur Verfügung stehen. Diskutiert wurde eine Betriebsfortführung, die Veräußerung der Container an einen Investor und eine sogenannte Hybridlösung, also ein Zusammenspiel aus Weiterführung und Verkauf. Es gäbe mehrere Großinvestoren, die ihr Interesse bekundet hätten und mit denen man in Verhandlungen stehe. Angebote von rund 120.000.000 USD stünden im Raum. Daraus könnte sich dann eine Insolvenzquote von ca. 30 % ergeben. Ein außerordentlich gutes Ergebnis im Zuge einer Insolvenz. Im weiteren Verlauf der Gläubigerversammlung wurde dann der Insolvenzverwalter bestätigt. Es wurde ein Gläubigerausschuss eingerichtet.

Magellan Container: Schadensersatz für geschädigte Anleger

Unabhängig von dem sich über viele Jahre hinziehenden Insolvenzverfahren können Anleger ihren Schaden gegenüber den Anlageberatern geltend machen, wenn sie falsch über die Risiken des Direktinvestments in Magellan Container aufgeklärt wurden. Ein Anlageberater muss seinen Kunden umfassend beraten, so fordert es die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes. Wird ein Anleger falsch beraten oder werden ihm wesentliche Risiken verschwiegen, steht dem Anleger der Magellan Container grundsätzlich ein Schadensersatzanspruch zu. Er wird so gestellt, als hätte er die Container bei der Magellan nicht erworben. Er erhält sein Geld zurück Zug um Zug gegen Übertragung aller Ansprüche aus dem Insolvenzverfahren.

Copyright © 1999 - 2023 www.verbraucherpresse.com powered by Legite GmbH