Jeder Sparer darf den Sparerpauschbetrag in Höhe von 801 Euro im Jahr in Anspruch nehmen. Bis zu dieser Freigrenze sind Sparzinsen, Kursgewinne und Dividenden für ihn steuerfrei. Bei Ehepaaren verdoppelt sich der Betrag auf 1.602 Euro jährlich und sie dürfen ihn unter sich beliebig aufteilen. Auch Kindern steht ein eigenerArtikel lesen

Das Jahr neigt sich dem Ende zu und steuerlich gesehen sind noch einige Erledigungen sinnvoll. Darunter fällt beispielsweise das Einholen einer Verlustbescheinigung. Wurde bei einer Bank ein Verlust aus der Veräußerung von Aktien festgestellt und gleichzeitig bei einer anderen Bank ein Gewinn aus dem Verkauf von Aktien über dem SparerpauschbetragArtikel lesen

Wer über die Steuererklärung liest, stößt immer wieder auf ein Verfahren: die Günstigerprüfung. Wer aber führt sie durch und warum? Die Günstigerprüfung ist notwendig, weil das deutsche Steuerrecht in einigen Fällen ein Wahlrecht gewährt. In den meisten Fällen prüft das Finanzamt automatisch für den Steuerpflichtigen, welche Variante für ihn günstigerArtikel lesen