Keine Überraschungen Das lange erwartete Rundschreiben enthält keine Überraschungen. Die Verwahrstelle muss zukünftig die Risikomessung im qualifizierten Ansatz überwachen. Am 7. Oktober hat die BaFin ihr Rundschreiben zu den Aufgaben und Pflichten der Verwahrstelle veröffentlicht. Die darin definierten Anforderungen sind bis zum 4. April 2016 von allen Verwahrstellen zu erfüllen.Artikel lesen

Neue Möglichkeiten für neue Rahmenbedingungen Da Gesetzeswortlaut und Gesetzgeberwille nicht immer miteinander in Einklang stehen, herrschen für die Verwahrstellen teilweise widersprüchliche rechtliche Rahmenbedingungen. Die durch den Gesetzgeber geschaffenen Komplexitäten bringen die Verwahrstellen an die Grenzen der Auslegbarkeit sowie deren Umsetzungsmöglichkeiten. Die Verwahrstelle ist daher gefordert, die Vorschriften einerseits methodisch umzusetzenArtikel lesen