Verdoppelung der GWG-Obergrenze bringt auch für Arbeitnehmer Steuervorteile Ausgaben für Arbeitsmittel, die fast ausschließlich beruflich genutzt werden, können in der Einkommensteuererklärung als Werbungskosten abgesetzt werden. Die Grenze für eine sofortige Abschreibung beruflicher Anschaffungen verdoppelt sich nahezu – von bisher 410 Euro ohne Berücksichtigung der Mehrwertsteuer auf 800 Euro netto inArtikel lesen