Kaufmännisches Basiswissen für Ingenieure: Haftungsbeschränkung im Planervertrag
(Bildquelle: Flickr: David Headley) Kelkheim, 11. Mai 2016 Immer öfter versuchen Auftraggeber die Haftung für Baumängel sowie Bauzeit- und Baukostenüberschreitungen auf die Seite der planenden Ingenieure und Architekten abzuwälzen. Es gibt praktisch kaum noch Bauprozesse, bei denen nicht auch die Planer in die Haftung geraten können. Dies macht es fürArtikel lesen