Die Pläne zum Verbot der Bargeldnutzung ab 5.000 EURO werden vom Bundesnanzministerium mit einer Studie begründet, die das Thema gar nicht untersucht. Die Studie beschäftigt sich in weiten Bereichen mit der sogenannten Verdachtsanzeige nach dem Geldwäschegesetz und zeigt vielmehr, dass selbst eine umfassende Picht aller Händler zu anlasslosen Verdächtigungen faktischArtikel lesen