Das neue Datenschutzrecht gemäß DSGVO und BDSG 2018 bringt für Arbeitgeber neue Verpflichtungen mit sich. Denn sie haben als Verantwortliche nach Art. 32 Abs. 4 DSGVO sicherzustellen, dass alle Mitarbeiter, die Zugang zu personenbezogenen Daten haben, diese nur auf ihre Anweisung verarbeiten. Auch um folgenreiche Datenschutzverstöße zu vermeiden, müssen BeschäftigteArtikel lesen

Spätestens zum 25.05.2018 müssen Unternehmen ihre Prozesse an das neue Datenschutzrecht (DSGVO und BDSG 2018) angepasst haben. Werden die Vorgabe ignoriert können entsprechend Art. 83 Abs. 5 und 6 DSGVO empfindliche Sanktionen auf Unternehmen zukommen. Dazu kommt, dass die Sensibilität für den Datenschutz immer mehr zunimmt und Datenschutzverstöße so sehrArtikel lesen

Jetzt auf den neuesten Stand bringen Arbeitgeber sind gesetzlich dazu verpflichtet, ihren Mitarbeitern bestimmte aushangpflichtige Gesetze in der aktuellen Fassung zugänglich zu machen und sie damit über ihre Rechte zu informieren – insbesondere in den Bereichen Arbeitsrecht und Arbeitsschutzrecht. Dies gilt z. B. für die Fragen: – Wie lange dürfenArtikel lesen