Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) wurde im Rahmen des „Gesetzes zur Neuregelung des Mutterschutzrechts“ komplett reformiert und tritt mit dem Großteil der Neuregelungen zum 01.01.2018 in Kraft. Arbeitgeber müssen jetzt u. a. konsequent für jeden Arbeitsplatz ihre bestehende Gefährdungsbeurteilung für schwangere und stillende Frauen überprüfen oder neu durchführen (lassen). Liegt diese nichtArtikel lesen