Am 29. Dezember 2015 wurden im Amtsblatt der Europäischen Union L343 zwei Verordnungen veröffentlicht, durch die der Unionszollkodex nunmehr wie geplant ab 1. Mai 2016 angewendet werden kann. Die „Delegierte Verordnung“ der EU (2015/2446) und die „Durchführungsverordnung“ der EU (2015/2447) enthalten die entscheidenden Durchführungsbestimmungen, durch die die Rahmenvorschriften des ZollkodexArtikel lesen