Entscheidungshilfe: Muss ich ein Audit durchführen und bis wann? Kehl, 26.11.2019 – Die Bundesregierung hat das Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) überarbeitet, die überarbeitete Fassung ist gestern im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Damit sind die Veränderungen für Energieaudits, die bis zum 5. Dezember 2019 durchzuführen sind, rechtskräftig und für alle betroffenen Unternehmen verbindlich. ZumArtikel lesen

Für viele deutsche Unternehmen wird es langsam eng, wenn sie noch kein Energieaudit durchgeführt oder sich für die Einführung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems nach EMAS entschieden haben. Kiwa International Cert GmbH – Partner für u.a. Energieaudits Das Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) verpflichtet Unternehmen ihren Energieverbrauch überprüfen und dokumentieren zu lassen. Betroffen sindArtikel lesen