Antennen, Kabel und Steckdosen werden ab dem 1. Mai 2019 wie alle anderen Elektrogeräte behandelt. Hersteller solcher „passiver“ Geräte sollten rechtzeitig einen entsprechenden Registrierungsantrag stellen. Hersteller, Händler und Importeure von so genannten „passiven“ elektronischen Geräten müssen diese Produkte ab dem 1. Mai 2019 nach den Vorgaben des Elektro- und ElektronikgerätegesetzArtikel lesen