Sachverständigenprüfung nach Feuerklausel SK 3602
Viele Betriebe sind durch die in ihrer Gebäudeversicherung beziehungsweise Feuerversicherung festgelegten Vereinbarungen dazu verpflichtet, eine Brandschutzprüfung nach SK 3602 durchführen zu lassen. Das bedeutet, dass der Betrieb seine elektrischen Betriebsmittel und Anlagen in festgelegten Intervallen von einem durch den VdS anerkannten Sachverständigen prüfen lassen muss. Andernfalls besteht im Brandfall nurArtikel lesen