Frankfurt, 16. Dezember 2015 – Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) sorgt für klare Verhältnisse im deutschen Forderungshandel: In einer Anfang Dezember veröffentlichten Richtlinie legt das BMF erstmals eindeutige und nachvollziehbare Rahmenbedingungen für den Erwerb zahlungsgestörter Forderungen oder neudeutsch „Non-Performing-Loans“ (NPL) fest. „Dank des Beschlusses des Bundesfinanzministeriums gibt es in DeutschlandArtikel lesen