ARAG Experten informieren, welche Regelungen für 450-Euro-Jobs gelten Laut Bundesagentur für Arbeit gab es in Deutschland im Dezember 2019 gut 7,5 Millionen so genannte Minijobber. Wer in solch einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis arbeitet, darf monatlich maximal 450 Euro verdienen. Weil Minijobs arbeitslosenversicherungfrei sind, ist der Bezug von Kurzarbeitergeld für 450-Euro-Jobber ausgeschlossen.Artikel lesen

ARAG Rechtsexperte Tobias Klingelhöfer zu steuer- und abgabenfreien Jobs Mit der Einführung des Mindestlohnes im Jahre 2015 nahm die Anzahl der Mini-Jobs in Deutschland zunächst rapide ab. Ein Auslaufmodell sind sie dennoch nicht. Seitdem ist ihre Zahl wieder stetig gewachsen und inzwischen etwa so hoch wie vor der Einführung desArtikel lesen