Steuerberater Roland Franz Essen – Über die Änderungen der gesetzlichen Grundlagen zum Minijob, insbesondere zur Erhöhung der Vergütung und die sich daraus ergebenden Konsequenzen hat die Steuerberatungskanzlei Roland Franz & Partner in Essen und Velbert bereits berichtet. „Soweit die geringfügig Beschäftigten nicht vom Geltungsbereich des TVöD ausgenommen sind, haben sieArtikel lesen