Haftungsrisiken bei der Gesellschaft bürgerlichen Rechts Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR, auch BGB-Gesellschaft) ist die einfachste Gesellschaftsform in Deutschland. Für ihre Gründung reicht es aus, wenn mindestens zwei Personen sich zusammentun, um einen gemeinschaftlichen Zweck zu erreichen – wie die Gewinnerzielung mittels eines gemeinsam betriebenen Geschäfts. Es kann sich jedochArtikel lesen