Mit den Änderungen zum Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG), die seit 01. April 2017 in Kraft sind, ist beim Einsatz von Leiharbeitern und bei Werkvertragskonstellationen u. a. zu beachten: – Stellt sich im Nachhinein heraus, dass ein Werkvertrag in der Praxis eigentlich eine AÜ war, entsteht ein Arbeitsverhältnis und es drohen Nachzahlungen. –Artikel lesen