Mit dem Gesetzgebungsverfahren des Bundesjustizministeriums vom 13. April 2022 sind Unternehmen verpflichtet, Hinweisgebern einen besseren Schutz in Form einer Hinweisgeber Meldestelle zur Verfügung zu stellen. Arbeitgeber, die mehr als 250 Mitarbeiter haben, müssen diese Verpflichtung nach Inkrafttreten des Gesetzes eingehen. Unternehmer, die weniger als 250 Mitarbeiter beschäftigen, haben bis zumArtikel lesen