Rhein-Neckar-Kreis, 27. Mai 2019 Die Erstattung von einem Verkehrswertgutachten durch einen neutralen und zertifizierten Immobiliengutachter wird dann in Auftrag gegeben, wenn es um die Ermittlung des Marktwertes der Immobilie geht. Der Eigentümer eines Hauses, einer Immobilie, eines Grundstücks oder Inhaber eines grundstücksgleichen Rechts beauftragt den Sachverständigen für Immobilienbewertung mit derArtikel lesen