„Regulierung als Chance“ – Wegweiser und Argumente zur Regulierung von Sachwertinvestments Pflichtlektüre & Nachschlagewerk für die Finanzbranche: DFPA veröffentlicht 4. PROBERATER-Kompendium Die Deutsche Finanz Presse Agentur DFPA (https://www.dfpa.info) hat die vierte Ausgabe des Kompendiums PROBERATER „Regulierung als Chance“ – Wegweiser und Argumente zur Regulierung von Sachwertinvestments veröffentlicht. Herausgeber ist Dr.Artikel lesen

Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) und Vermögensanlagengesetz (VermAnlG): PROBERATER von Deutsche Finanz Presse Agentur (DFPA) und Bundesverband Finanzdienstleistung AfW zeigt Vorteile der Regulierung für Berater, Vermittler und Makler auf Regulierung des Kapitalanlagemarktes: PROBERATER Initiative präsentiert Informations-Kompendium Regulierung des Kapitalanlagemarktes: PROBERATER Initiative präsentiert Informations-Kompendium und Erklärvideos für Anlageberater Obwohl das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) bereits 2013Artikel lesen

Keine Überraschungen Das lange erwartete Rundschreiben enthält keine Überraschungen. Die Verwahrstelle muss zukünftig die Risikomessung im qualifizierten Ansatz überwachen. Am 7. Oktober hat die BaFin ihr Rundschreiben zu den Aufgaben und Pflichten der Verwahrstelle veröffentlicht. Die darin definierten Anforderungen sind bis zum 4. April 2016 von allen Verwahrstellen zu erfüllen.Artikel lesen

Neue Möglichkeiten für neue Rahmenbedingungen Da Gesetzeswortlaut und Gesetzgeberwille nicht immer miteinander in Einklang stehen, herrschen für die Verwahrstellen teilweise widersprüchliche rechtliche Rahmenbedingungen. Die durch den Gesetzgeber geschaffenen Komplexitäten bringen die Verwahrstellen an die Grenzen der Auslegbarkeit sowie deren Umsetzungsmöglichkeiten. Die Verwahrstelle ist daher gefordert, die Vorschriften einerseits methodisch umzusetzenArtikel lesen

Das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) ist seit dem 22.07.2013 in Kraft. Zum Ende der Übergangsfristen am 21.07.2014 stellte fairvesta sämtliche Immobilienhandelsfonds nach KAGB um. Diese verfügen nun über eine externe Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) sowie eine externer Verwahrstelle. Somit stehen die fairvesta Fonds unter der Kontrolle und Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). DasArtikel lesen