So würde der Volksmund die Frage stellen. Wir auch. Das sicherlich berechtigt.  In einer Pressemitteilung stellt OLG Hamm keine Prospektfehler beim Dubai Fionds 5 fest, damit auch keinen Kapitalanlagebetrug. Das dürfte der Kanzlei Göddecke gar nicht gefallen, denn die muss jetzt über 200 Anlegern Rede und Antwort dazu stehen, warum manArtikel lesen