Keine zweckgebundene Geldleistung bzw. nachträgliche Kostenerstattung
2020-04-16
Steuerberater Roland Franz Essen – Durch das Jahressteuergesetz 2019 ist die Möglichkeit der Anwendung der 44,- Euro-Sachbezugsgrenze ab dem 01.01.2020 verschärft worden. Steuerberater Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen und Velbert, weist auf die herausragende Änderung hin, dass keine zweckgebundene GeldleistungArtikel lesen