(Bildquelle: Informationszentrale Deutsches Mineralwasser (IDM)) Sankt Augustin, 07. Mai 2018. Kein Mineralwasser ohne Flasche: Laut Mineral- und Tafelwasserverordnung (MTVO) muss natürliches Mineralwasser am Quellort abgefüllt und darf ausschließlich in sogenannten „Fertigpackungen“ in Verkehr gebracht werden. Die hierzu üblicherweise verwendeten Flaschen müssen mit einem Verschluss versehen sein, der Verfälschungen oder VerunreinigungenArtikel lesen