Bargeldloses Bezahlen ausschließlich über europäische SEPA-Verfahren mit IBAN als Kontonummer – BIC nur bei grenzüberschreitenden Zahlungen in Länder außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums nötig München – Ab dem 1. Februar 2016 ist für den bargeldlosen Zahlungsverkehr ausschließlich das europaweit einheitliche Bezahlverfahren der Single Euro Payments Area (SEPA) gültig. Zu diesem StichtagArtikel lesen