ARAG Experten über Regeln und Fallstricke des Aufhebungsvertrages Wer lieber heute als morgen seinen Job an den Nagel hängen möchte, muss nicht die ordentliche Kündigung abwarten oder den Chef beleidigen und auf den sofortigen Rauswurf hoffen. Möglich ist auch der Abschluss eines Aufhebungsvertrages. Darin vereinbaren Arbeitnehmer und Arbeitgeber, das ArbeitsverhältnisArtikel lesen

Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen e.V. weist auf Gefahren für Arbeitnehmer in Deuschland hin Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen e.V. Nach einem Referentenentwurf des Bundesministeriums für Finanzen über steuerliche Begleitregelungen zum Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union sollen besserverdienende Mitarbeiter in der Finanzbranche zukünftig weitestgehend aus dem allgemeinen Kündigungsschutz herausfallen.Artikel lesen