Betreiber von Kundenanlagen, die der betrieblichen Eigenversorung von Strom oder Gas dienen haben unter bestimmten Voraussetzungen, die im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) geregelt sind, regulatorische Pflichten zu erfüllen. Bei Kundenanlagen zur betrieblichen Eigenversorgung nach § 3 Nr. 24b EnWG handelt es sich um Energieanlagen zur Abgabe von Energie: die sich auf einemArtikel lesen