Reduzierung der KWKG-, § 19- und Offshore-Umlage
Meldepflicht für Unternehmen mit über 1 Mio. kWh (Bildquelle: @panthermedia/diego.cervo) Das neue Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG), welches am 21.12.2015 verabschiedet wurde, zeigt nun seine ersten Auswirkungen. Durch das Gesetz ändert sich die Abrechnung der KWKG-, § 19 StromNEV- und Offshore-Haftungsumlage für Verbrauchsmengen über 1 Mio. kWh. Für Unternehmen mit einem Verbrauch überArtikel lesen