Meldepflicht für Unternehmen mit über 1 Mio. kWh (Bildquelle: @panthermedia/diego.cervo) Das neue Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG), welches am 21.12.2015 verabschiedet wurde, zeigt nun seine ersten Auswirkungen. Durch das Gesetz ändert sich die Abrechnung der KWKG-, § 19 StromNEV- und Offshore-Haftungsumlage für Verbrauchsmengen über 1 Mio. kWh. Für Unternehmen mit einem Verbrauch überArtikel lesen

6% bis 8% p.a. Auszahlung EEG & KWKG! www.zukunftsenergien-deutschland.de Das Konzept, das Vertragswerk, die Zahlen und die steuerlichen Grundlagen sind auch im zweiten Vertriebsjahr unverändert. Das aus dem letzten Jahr bekannte Konstrukt wird in bewährter Weise fortgesetzt. Die Vermögensanlage erwirbt weiterhin ausschließlich Photovoltaik-Anlagen (ca. 70 %) und Blockheizkraftwerke (ca. 30Artikel lesen