Neustadt/Wied, 14. Oktober 2015 – Das Arbeitsgericht Koblenz hat heute die Klagen einer BIRKENSTOCK Produktionsmitarbeiterin und zweier Versandmitarbeiterinnen wegen Ungleichbehandlung in den Jahren vor 2013 abgewiesen. Die Klägerinnen hatten Ansprüche wegen Verstößen gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) auf Erstattung von Lohndifferenzen sowie zusätzliche Entschädigungszahlungen geltend gemacht. Im Vorfeld der heutigenArtikel lesen