ARAG Experten informieren über Unterhaltsansprüche von volljährigen Kindern Kleine Kinder, kleine Sorgen, große Kinder, große Sorgen – und große Kosten! Volljährige Kinder ab 18 Jahren können ihre Eltern zur Kasse bitten. Die sind nämlich nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verpflichtet, ihren Kindern die schulische und berufliche Ausbildung zu finanzieren. WasArtikel lesen