Es muss nicht „entweder – oder“ sein „Sowohl – als auch“ statt „Entweder – oder“ – auch das kann die Position einer Bank in Bezug auf Modell 1 und Modell 2 in der Verwahrstelle sein. Abhängig von der Anlagestruktur eines Fonds lässt sich damit individuell entscheiden, ob die Verwahrstellenfunktion imArtikel lesen

Keine Überraschungen Das lange erwartete Rundschreiben enthält keine Überraschungen. Die Verwahrstelle muss zukünftig die Risikomessung im qualifizierten Ansatz überwachen. Am 7. Oktober hat die BaFin ihr Rundschreiben zu den Aufgaben und Pflichten der Verwahrstelle veröffentlicht. Die darin definierten Anforderungen sind bis zum 4. April 2016 von allen Verwahrstellen zu erfüllen.Artikel lesen