Änderungen für Unternehmerinnen mit Kinderwunsch ab 1. April 2017 Unternehmensführung und Kinderwunsch schlossen sich bisher aus Selbstständige und freiberuflich tätige Frauen erhalten über ihre private Krankenversicherung keine Lohnfortzahlung oder Krankengeld, wenn sie durch Krankheit arbeitsunfähig sind. Es ist deshalb unverzichtbar, eine zusätzliche private Versicherung, die Krankentagegeld Versicherung, abzuschließen. Eine besondereArtikel lesen