Selbstbedienungsverbot für PU-Schaumdosen gefallen PU-Schaum darf wieder frei verkauft werden. (Bildquelle: www.pu-schaum.center) Mit dem Inkrafttreten der Chemikalien-Verbotsverordnung am 26. Januar 2017 ist das Selbstbedienungsverbot für den Verkauf von PU-Schaumdosen aufgehoben. MDI-haltige Produkte fallen nicht länger unter die Regelung der Verordnung, sofern sie den Gefahrenhinweis H351 tragen. Für den Handel heißtArtikel lesen

PU-Schaumdosen einfach entsorgen Handel und Handwerk können gebrauchte PU-Schaumdosen sammeln und kostenfrei von PDR abholen lassen. (Bildquelle: PDR Recycling GmbH + Co KG) Wer kennt das nicht? Kunden fordern immer wieder von ihren Baustoffhändlern, dass sie problematische Verpackungen zurücknehmen, bevor sie neue Ware abnehmen. Im Falle von gebrauchten PU-Schaumdosen kannArtikel lesen