Der Europäische Gerichtshof hat mit Entscheidung vom 10.09.2015 die Informationspflicht über besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC – Substances of Very High Concern) verschärft. Nach § 33 der Europäischen Chemikalienverordnung REACH sind Lieferanten eines Erzeugnisses verpflichtet, gewerbliche Abnehmer über SVHC-Stoffe in ihren Produkten unmittelbar zu informieren, wenn deren Konzentration 0,1 Masseprozent imArtikel lesen