ARAG Experten über die geplante Neuregelung des Rundfunkbeitrags Der Rundfunkbeitrag wird seit 2013 pro Wohnung erhoben und ist nicht mehr, wie die zuvor erhobene Gebühr, an ein Empfangsgerät wie einen Fernseher gebunden. Die Rechtmäßigkeit dieses Verfahrens wurde mehrfach von den deutschen Gerichten bestätigt. Das aktuelle Beitragsmodell gilt bis 2020. DanachArtikel lesen