ARAG Experten informieren über mündliche Rechtsgeschäfte Verträge dürfen laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) grundsätzlich auch per Handschlag bzw. mündlich geschlossen werden. Ein Handschlag ist zwar geraden in Corona-Zeiten undenkbar, aber der ‚Fist oder Ellenbogen Bump‘, also das Aneinanderstoßen mit Fäusten oder Ellenbogen, tut’s auch. Welche Schwierigkeiten es bei mündlichen Verträgen gibtArtikel lesen

Online-Partnersuche: Kündigung per E-Mail muss möglich sein Eine Online-Partnervermittlung darf in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) nicht festlegen, dass Verträge nur in Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift zu kündigen sind. Wird zwischen den Vertragspartnern alles andere komplett auf elektronischem Weg abgewickelt, muss auch eine Kündigung per E-Mail möglich sein. Dies entschied lautArtikel lesen