Der Bundesgerichtshof hatte sich mit der Frage zu befassen, ob und in welcher Form in einem Mahnschreiben auf eine bevorstehende Meldung des Schuldners an die SCHUFA hingewiesen werden darf. In seinem Urteil vom 19.05.2015 (I ZR 157/13) befand der BGH, dass ein solcher Hinweis nur dann zulässig sei, wenn erArtikel lesen