Selbstbedienungsverbot für PU-Schaumdosen gefallen PU-Schaum darf wieder frei verkauft werden. (Bildquelle: www.pu-schaum.center) Mit dem Inkrafttreten der Chemikalien-Verbotsverordnung am 26. Januar 2017 ist das Selbstbedienungsverbot für den Verkauf von PU-Schaumdosen aufgehoben. MDI-haltige Produkte fallen nicht länger unter die Regelung der Verordnung, sofern sie den Gefahrenhinweis H351 tragen. Für den Handel heißtArtikel lesen