Wer von 2017 an eine klassisch rückgedeckte Unterstützungskasse abschließt, bekommt statt bisher 1,25 nur noch höchstens 0,9 Prozent auf den Sparanteil der eingezahlten Beiträge gutgeschrieben. Denn das Bundesfinanzministerium hat entschieden, den Garantiezins für neu abgeschlossene Rentenverträge abzusenken. Die Garantiezinssenkung wirkt sich neben der Unterstützungskasse auf alle Durchführungswege der betrieblichen AltersvorsorgeArtikel lesen

Expertentipps zum Thema Unterstützungskasse Expertenportal für Unterstützungskassenversorgung Neben der Direktversicherung und der Pensionskasse stellt die rückgedeckte Unterstützungskasse ein äußerst lukratives Instrument der steuerlich geförderten betrieblichen Altersvorsorge dar. Anders als bei der Direktversicherung oder der Pensionskasse können bei der Unterstützungskasse steuerfreie Einzahlungen in nahezu beliebiger Höhe getätigt werden. Damit eignet sichArtikel lesen