Udo Kremer Geschäftsführer VDM Aus Sicht des Verbandes Deutscher Mineralbrunnen (VDM) stellt die heute vom Oberlandesgericht München getroffene Entscheidung, Leitungswasser aus dem wettbewerbsrechtlichen Rahmen auszuklammern, eine inakzeptable Wettbewerbsverzerrung dar. Auch Wasserversorger sind Lebensmittelunternehmer und müssen sich an der EU-Health-Claims-Verordnung (HCVO) messen lassen. „Verbraucher beziehen Leitungswasser von ihrem örtlichen Wasserversorger alsArtikel lesen