ARAG Experten informieren über mündliche Rechtsgeschäfte Verträge dürfen laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) grundsätzlich auch per Handschlag bzw. mündlich geschlossen werden. Ein Handschlag ist zwar geraden in Corona-Zeiten undenkbar, aber der ‚Fist oder Ellenbogen Bump‘, also das Aneinanderstoßen mit Fäusten oder Ellenbogen, tut’s auch. Welche Schwierigkeiten es bei mündlichen Verträgen gibtArtikel lesen